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  Ab 2012 keine Velovignette mehr

Seit 1. Januar 2012 müssen Fahrräder nicht mehr mit einer Velovignette ausgestattet sein. Für Schäden, die Radfahrerinnen und Radfahrer verursachen, werden künftig deren Haftpflichtversicherungen oder SIE PERSÖNLICH aufkommen müssen.

Das Parlament in Bern hat mit einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes beschlossen, die obligatorische Haftpflichtversicherung für Radfahrerinnen und Radfahrer (Fahrradvignette)
abzuschaffen. Diese Neuerung ist auf den 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Seit diesem Datum müssen Fahrräder in der Schweiz keine Vignette mehr tragen.*

Aber Achtung!

Für Schäden, die Radfahrer und Radfahrerinnen verursachen, werden künftig ihre privaten Haftpflichtversicherungen oder sie selber aufkommen müssen.

Sollten Sie für sich und Ihre Familie keine Haftpflichtversicherung haben, muss dringend empfohlen werden, eine solche abzuschliessen. Eine Haftpflichtversicherung ist verhältnismässig
günstig und kann Sie vor allenfalls massiven finanziellen Ansprüchen schützen, sollten Sie oder Familieangehörige von Ihnen mit dem Fahrrad z.B. eine Person am Körper schädigen.

* Von der Abschaffung der Velovignette betroffen sind auch Motorfahrzeughalter, deren Fahrzeuge bisher betreffend Haftpflicht und Versicherung den Fahrrädern gleichgestellt waren: Es geht um E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h, Motorhandwagen, bestimmte Motoreinachser oder Elektro-Rollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h. Für Motorfahrräder und E-Bikes mit einer Tretunterstützung über 25 km/h wird die obligatorische Haftpflichtversicherung beibehalten.