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Ab 2012 keine
Velovignette mehr
Seit 1. Januar 2012 müssen Fahrräder nicht mehr mit einer
Velovignette ausgestattet sein. Für Schäden, die Radfahrerinnen
und Radfahrer verursachen, werden künftig deren
Haftpflichtversicherungen oder SIE PERSÖNLICH aufkommen müssen.
Das Parlament in Bern hat mit einer Änderung des
Strassenverkehrsgesetzes beschlossen, die obligatorische
Haftpflichtversicherung für Radfahrerinnen und Radfahrer
(Fahrradvignette)
abzuschaffen. Diese Neuerung ist auf den 1. Januar 2012 in Kraft
getreten. Seit diesem Datum müssen Fahrräder in der Schweiz
keine Vignette mehr tragen.*
Aber Achtung!
Für Schäden, die Radfahrer und Radfahrerinnen verursachen,
werden künftig ihre privaten Haftpflichtversicherungen oder sie
selber aufkommen müssen.
Sollten Sie für sich und Ihre Familie keine
Haftpflichtversicherung haben, muss dringend empfohlen werden,
eine solche abzuschliessen. Eine Haftpflichtversicherung ist
verhältnismässig
günstig und kann Sie vor allenfalls massiven finanziellen
Ansprüchen schützen, sollten Sie oder Familieangehörige von
Ihnen mit dem Fahrrad z.B. eine Person am Körper schädigen.
* Von der Abschaffung der Velovignette betroffen sind auch
Motorfahrzeughalter, deren Fahrzeuge bisher betreffend
Haftpflicht und Versicherung den Fahrrädern gleichgestellt
waren: Es geht um E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h,
Motorhandwagen, bestimmte Motoreinachser oder Elektro-Rollstühle
mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h. Für Motorfahrräder
und E-Bikes mit einer Tretunterstützung über 25 km/h wird die
obligatorische Haftpflichtversicherung beibehalten.
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